IMPRESSUM

 

 

Angaben gemäß $ 5 TMG:

 

Nadine Falk

 

Nixhütter Weg 123, 41466 Neuss

 

 

Tele.: 0172/ 62 10 928

Email: nf@nadinefalk-fotografie.de

Internet: www.nadinefalk-fotografie.de

 

 

UST- IDNr: 47 093 241 868

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

I.         Geltungsbereich, Definitionen

 

1.       Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Nadine Falk Fotografie  (nachfolgend Fotografin genannt) erteilten Aufträge.

2.       “Lichtbilder” im Sinne der nachfolgenden AGB sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder      in welchem Medium sie erstellt werden oder vorliegen, d. h. Negative, Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder auf                digitalen Medien, Videos/Slideshows usw.

II.       Urheberrecht, Nutzungsrechte, Bildbearbeitung

1.       Die Fotografin ist der Urheber an sämtlichen Lichtbildern im Sinne des deutschen UrhG.

2.       Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Lichtbildern, so ist jeweils nur das einfache private                        Nutzungsrecht übertragen. Im Einzelnen bedeutet dies folgendes:

a. Die digitalisierten Bilder sind ohne Wasserzeichen und können für den privaten Gebrauch beliebig vervielfältigt  werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Herstellung von privaten Druckerzeugnissen, insbesondere     Fotobücher.  Insoweit ist auch die Bildbearbeitung – analog oder digital – i. S. e. Collage, Montage oder   Farbumwandlung u. ä.  zulässig und bedarf keiner vorherigen Zustimmung durch die/den Fotograf/in.

b. Die private Verbreitung auf CD/DVD oder ähnlichen Datenträgern oder im Internet, z. B. durch das Versenden einer  Email mit Bildern an Familie und Freunde, ist zulässig. Die Nutzungsbedingungen gelten in diesen Fällen jedoch  für Dritte gleichermaßen, die Haftung hierfür trägt der Auftraggeber.

c. Die Veröffentlichung auf einer privaten Website ist grundsätzlich zulässig, vorausgesetzt, die Fotogalerie ist  passwortgeschützt. Ist die Galerie frei zugänglich, so ist die Fotografin als Urheber der Bilder zu nennen,  etwa in  einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. “Foto: Nadine Falk Fotografie“.

d. Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter u. ä. ist grundsätzlich erlaubt.

e. Die gewerbliche Nutzung, insbesondere die Weitergabe von Bilddateien an Hotels oder andere Dienstleister,   bedarf  einer gesonderten Vereinbarung. In diesem Fall setzt eine Weitergabe voraus, dass das Recht der   Fotografin auf  Namensnennung gewahrt und eine Verlinkung zur Website von “NadineFalk-Fotografie.de“   vorgenommen wird.

f.  Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zu Schadensersatzforderungen.

3.       Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

4.       Die Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur in   Ausnahmefällen und bei entsprechender Vereinbarung.

 

 

 

III.     Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation

1.       Das für die Herstellung der Lichtbilder im jeweiligen Auftrag vereinbarte Honorar wird nach § 19 (1) UStG berechnet.     Mehrwertsteuer wird somit nicht ausgewiesen.

2.       Durch den Auftrag anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen (Reisekosten, Spesen etc.) sind nur nach Absprache im   Honorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3.       Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht   spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin   bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt   herbeizuführen. Es gelten die allgemeinen Verzugsvorschriften i. S. d. § 286 BGB.

4.       Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

5.       Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder   gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung   ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, hat dieser die   Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Ein Gefallens   Erfolg der Dienstleistung ist nicht geschuldet.

 

 

IV.    Haftung

1.       Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,   haftet dieFotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für   Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher   Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für   Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn   nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.       Die Fotografin verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte   Negative/Daten ein Jahr nach Beendigung des Auftrags zu löschen.

V.      Nebenpflichten

1.       Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder   sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder     erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den     Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.       Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat,   wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,   entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder   Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder   Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann dieFotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3.       Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom der Fotografin bestätigt worden sind.   Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI.    Datenschutz

1.       Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die   Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VII.   Leistungsstörung, Ausfallhonorar:

1.       Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen mindestens 24 Stunden vor Eintreffen des Termins in schriftlicher   oder  mündlicher Form abgesagt werden.

2.    Für das nicht Einhalten dieser Frist wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Vereinbarten Shooting Preises, zzgl.  anfallenden Kosten wie z.B. Visagistin oder Studiomiete, berechnet.

3.       Für das Versäumen eines Termins ohne vorherige Mitteilung wird der gesamte Shooting Preis berechnet.

4.       Jegliche Verspätung von Ihrer Seite wird von der Shootings Zeit abgezogen.

5.       Werden Termine aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf einen nahe liegenden Ausweichtermin verschoben,   entsteht keine Ausfallgebühr, vorausgesetzt dieser wird eingehalten.

6.       Sollten Sie an einem Shooting Termin kurzfristig Verhindert sein, kann dieser auch auf eine andere, von Ihnen   ausgewählte Person übertragen werden, ohne das Kosten entstehen.

7.       Sollte die Fotografin einen Termin nicht einhalten können, ist sie verpflichtet diesen rechtzeitig abzusagen und einen   Ausweichtermin zur Verfügung zu stellen.

 

VIII. Sonderbestimmungen für Hochzeiten

1.       Nach Vertragsunterzeichnung sind vom Auftraggeber 50 % Terminreservierungsgebühr auf das vereinbarte Honorar zu leisten. Das   Resthonorar wird am Tag der Hochzeit fällig.

2.       Jede weitere Stunde Fotografie am Hochzeitstag wird mit 200,- € berechnet.

3.       Die Übergabe der digitalen Dateien/Alben erfolgt i. d. R. ca. 5-6 Wochen nach der Hochzeit. Ist es der Fotografin   aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder aufgrund hoher   Auftragslage die Bilder innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf   Schadensersatzansprüche.

4.       Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Lichtbilder für Werbezwecke zu nutzen, namentlich zur Erstellung von     Musteralben, Broschüren u. ä. sowie zur Veröffentlichung auf ihrer Website und ihrem (Facebook-) Blog. Insbesondere   darf die Fotografin die Lichtbilder auch Dritten zur Verfügung stellen, wenn dies ihrer Eigenwerbung dient. Eine   Veröffentlichung in Magazinen u. ä. bedarf einer gesonderten Absprache. Das Brautpaar erklärt sich mit der Einräumung   der Veröffentlichungsrechte einverstanden und versichert zudem, auch seine Gäste auf die mögliche Veröffentlichung     Bilder hinzuweisen und insoweit deren Einwilligung einzuholen. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen   dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber die Fotografin von der Haftung voll umfänglich freistellen.

5.       Das Brautpaar verpflichtet sich, dass der Fotografin sämtliche erforderlichen Informationen bezüglich der Ausführung   des Vertrags vorliegen und vor allem etwaige Sonderwünsche, beispielsweise Aufnahmen von bestimmten   Familienkonstellationen, Aufnahmen bestimmter Gäste etc., im Vorfeld schriftlich mitgeteilt und besprochen wurden.

6.       Für den Fall, dass das Brautpaar von diesem Vertrag aus Gründen zurücktritt, die die Fotografin nicht zu vertreten hat   oder die Hochzeit aus anderweitigen Gründen nicht stattfindet, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des   vereinbarten Honorars fällig.

 IX. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an die Fotografin (Nadine Falk Fotografie, Nixhütter Weg 123, 41466 Neuss, E-Mail: nf@nadinefalk-fotografie.de, Tel: 0172-6210928) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

X.     Schlussbestimmungen

1.       Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik   Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

 

2.       Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen     unberührt.

 

 

 

 

Haftungsausschluss

 

Inhalt des Onlineangebotes

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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Verweise und Links

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Urheber- und Kennzeichenrecht

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Quelle: Haftungsausschluss Muster von Haftungsausschluss-Vorlage.de und Datenschutzgesetz.de